Abrechnung gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker GebüH
Die Abrechnung erfolgt gemäß dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.
Es wird der Zeitaufwand, sowie der Medikamenten-/Materialverbrach berechnet.
Für eine Behandlung nach den Grundsätzen der klassischen Homöopathie beträgt der Aufwand für die Erstanamnese mit anschließender Mittelfindung (Repertorisation) 2 bis 3 Stunden. Die Folgegespräche können häufig in kürzeren Zeitrahmen, evtl. telefonisch erfolgen.
Bitte erkundigen Sie sich nach den Möglichkeiten der Kostenübernahme durch ihre Krankenversicherung:
- gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Heilpraktikerkosten
- Zusatzversicherungen für alternative Heilmethoden zahlen üblicherweise anteilig oder bis zu einer festen Jahresobergrenze
- Privatversicherungen übernehmen in der Regel Heilpraktikerkosten, aber nicht immer in jedem Einzelfall.
Stundensatz
Die Kosten für eine Therapiestunde betragen 60 Euro.
Einzelleistungen
In Bearbeitung