Abrechnung gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker GebüH

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Die Abrechnung erfolgt gemäß dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.
Es wird der Zeitaufwand, sowie der Medikamenten-/Materialverbrach berechnet.

Für eine Behandlung nach den Grundsätzen der klassischen Homöopathie beträgt der Aufwand für die Erstanamnese mit anschließender Mittelfindung (Repertorisation) 2 bis 3 Stunden. Die Folgegespräche können häufig in kürzeren Zeitrahmen, evtl. telefonisch erfolgen.

Bitte erkundigen Sie sich nach den Möglichkeiten der Kostenübernahme durch ihre Krankenversicherung:

  • gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Heilpraktikerkosten
  • Zusatzversicherungen für alternative Heilmethoden zahlen üblicherweise anteilig oder bis zu einer festen Jahresobergrenze 
  • Privatversicherungen übernehmen in der Regel Heilpraktikerkosten, aber nicht immer in jedem Einzelfall.

Stundensatz

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Die Kosten für eine Therapiestunde betragen 60 Euro.

Einzelleistungen

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In Bearbeitung